Freizeitbedingungen - Sommer

Freizeitbedingungen - Sommerfreizeiten

Unseren Freizeiten kann sich jeder anschließen, der zur entsprechenden Altersgruppe gehört. Sie orientieren sich am christlichen Glauben, mit der Bibel als Grundlage.

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt nur schriftlich oder über die Online-Buchung. Sie ist damit verbindlich. Um- und Abmeldungen können ebenfalls nur schriftlich vorgenommen werden.
Nach Erhalt einer schriftlichen Anmeldebestätigung (Onlineshop) ist vom Freizeitteilnehmer innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 50,- € p.P. zu leisten, sofern nicht schon der Gesamtbetrag geleistet wurde. Die Anmeldung wird rechtsgültig nachdem die Anzahlung geleistet wurde. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung bei Brücke zur Heimat e.V. eingehen, kann der Freizeitplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden.

Anzahlung, Restzahlung:
Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis voll angerechnet. Sollte eine Freizeit abgesagt werden müssen, wird der bereits eingezahlte Betrag im vollen Umfang zurückerstattet, jedoch nicht bei einer Abmeldung des Teilnehmers (Anzahlung wird einbehalten). Die Restzahlung ist spätestens 3 Wochen vor Freizeitbeginn zahlungsfällig.

BRUECKE ZUR HEIMAT E.V.
EB Kassel
IBAN: DE88 52060 41001 00000 280
Verwendungszweck: [Freundesnummer (wenn vorhanden), entsprechende Freizeit und Name des Kindes]

Freizeitrücktritt, Abmeldung, Reiserücktrittsversicherung:
Bei einer Abmeldung des Teilnehmers erstatten wir den eingezahlten Betrag abzüglich der Anzahlung.
Wir empfehlen dringend eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Bei kurzfristiger Abmeldung vor Beginn der Veranstaltung gelten folgende Ausfallkosten:
- zwischen 30–20 Tagen:  20 % des Rechnungsbetrages
- zwischen 19–10 Tagen: 40 % des Rechnungsbetrages
- zwischen 9–4 Tagen: 60 % des Rechnungsbetrages
- Ab 3 Tage und Nichterscheinen: 80 % des Rechnungsbetrages.

Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der Abmeldung. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei späterem Antritt der Freizeit bzw. vorzeitigem Verlassen.

Minderjährige Teilnehmer:
Die Anmeldung von Personen bis 18 Jahre ist von einem Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Alle Teilnehmer haben den Anweisungen der Freizeitleitung nachzukommen. Bei groben Verstößen gegen diese Anweisungen ist die Freizeitleitung berechtigt, den Teilnehmer nach Hause zu schicken. Die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt einer Begleitperson und die Fahrt des Teilnehmers gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Sonstiges:
o    Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten und Krankheiten sind auf der Anmeldung zu vermerken.
o    Spiele und Freizeitaktivitäten finden im Haus, auf dem Gelände des Freizeithauses und im umliegenden Waldgebiet statt. Des Weiteren können Unternehmungen außerhalb des Freizeithauses stattfinden (z.B. Schwimmbad, Wanderung).

Mit der verbindlichen Anmeldung werden die Freizeitbedingungen anerkannt.